Datenschutz Vergleich

Datenschutz bei Kinesiologie-Webseiten – ein oft unterschätztes Thema

Kinesiologie ist Vertrauenssache. Doch Vertrauen beginnt nicht erst im Gespräch – sondern beim ersten Klick auf eine Webseite. Deshalb schauen wir bei unseren Bewertungen auch genau hin: Werden Daten geschützt oder unbewusst weitergegeben?

Was wir prüfen

  • Cookie-Consent-Banner: Wird die Einwilligung vor dem Laden von Drittanbieter-Tools (z. B. Google Maps, YouTube, Calendly) eingeholt?
  • Datenübertragung: Lädt die Seite Inhalte von ausländischen Servern (z. B. USA) – ohne Schutzmassnahmen wie Standardvertragsklauseln?
  • Impressum & Datenschutzerklärung: Ist alles korrekt eingebunden? Gibt es tote Links?
  • Analyse-Tools: Wird z. B. Google Analytics verwendet – und wenn ja, mit oder ohne Anonymisierung?

DSGVO, FADP & Schrems II

Auch wenn nicht jede Praxis juristisch verpflichtet wäre – die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Datenschutzgesetz der Schweiz (FADP) setzen Standards.

Spätestens seit dem Schrems-II-Urteil ist klar: Datenübertragungen z. B. an Google, Meta oder Amazon Web Services in die USA sind rechtlich heikel – vor allem ohne Schutzmechanismen.

Was bedeutet das für Besucher?

Im schlimmsten Fall werden persönliche Daten (IP-Adresse, Gerätedaten, Standort) schon beim Besuch einer Website weitergegeben – ohne Einwilligung. Das widerspricht nicht nur dem Datenschutzrecht, sondern auch dem Prinzip der achtsamen Begleitung, das viele Kinesiologen vertreten.

Unsere Haltung

Wir sehen Datenschutz nicht als Bürokratie, sondern als Vertrauenssignal. Darum fliesst er als Kriterium in unsere Gesamtbewertung mit ein.

Transparenz beginnt mit Technik.